Was gibt es schö­ne­res, als über den Na­men des Kin­des zu be­ra­ten.

Doch abgesehen vom persönlichen Geschmack und einem guten Klang im Zusammenspiel mit dem Nachnamen gilt es, einige weitere Faktoren zu beachten.

Rechtlich gesehen schreibt die Zivilstandsordnung in Art. 37c, Absatz 3 lediglich vor, dass der gewählte Name die Interessen des Kindes nicht offensichtlich verletzen darf. Der Ordnung nach darf aber ein Name auch zurückgewiesen werden. Hier kann man als Eltern Beschwerde einlegen. Meist gelingt es, dass sich Standesamt und Eltern einigen.

Die Schreibweise des Vornamens sollte den Regeln der Rechtschreibung entsprechen. Bei Namen aus anderen Kulturkreisen sollten Sonderzeichen und Akzente übernommen werden.

Glückliches Baby liegt auf dem Bett und lächelt.

Es gibt jedes Jahr Listen mit den am häufigsten gewählten Namen für Kinder. Seit mehr als 30 Jahren publiziert das Bundesamt für Statistik die Hitparade der Vornamen der Neugeborenen. Diese Vornamen werden dem BFS jedes Jahr von den Zivilstandsämtern zusammen mit den demografischen Daten zu den Lebendgeburten übermittelt. Schau dir die Liste der „Namen des Jahres“ an – vielleicht findest du hier eine schöne Inspiration. Oder du wählst ganz bewusst einen anderen Namen aus.

Link:
https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/statistiken/bevoelkerung/geburten-todesfaelle/vornamen-neugeborene.html

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